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898 CH-LU

§ 18 Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 18 Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum vom 2. Dezember 1974 aufgehoben.

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