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CH-LU
§ 18 Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 18 Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum vom 2. Dezember 1974 aufgehoben.