897q
CH-LU
§ 2 Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung
§ 2 Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung
1. Die Aufwendungen sind dem Konto 21.30.01.365.02 zu belasten.