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897p CH-LU

§ 3 Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung

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§ 3 Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung

1. Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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