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CH-LU
§ 1 Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung
§ 1 Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung
1. Es wird ein Sonderkredit von 20 Millionen Franken für die Leistung von Kapitalzinsbeiträgen bewilligt, um
a. den Bau von preisgünstigen Wohnungen zu fördern,
b. die Erneuerung bestehender Wohnungen zu unterstützen,
c. den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern,
d. den Erwerb und die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau zu fördern.