897n
CH-LU
Kanton Luzern 897n
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 1 Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung
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1. Es wird ein Sonderkredit von 20 Millionen Franken bewilligt, um
a. den Bau von preisgünstigen Wohnungen zu fördern,
b. die Erneuerung bestehender Wohnungen zu unterstützen,
c. den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern,
d. den Erwerb und die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau zu fördern.
§ 2 Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung
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1. Diese Aufwendungen sind dem Konto 62.00.2.905 zu belasten.
§ 3 Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung
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1. Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Referendum [3].