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§ 16 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 16 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt mit dem Dekret am 1. Juli 1971 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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