897k
CH-LU
§ 16 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 16 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt mit dem Dekret am 1. Juli 1971 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.