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§ 16 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 16 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1966 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.