Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
897f CH-LU

§ 37 Vollziehungsverordnung zum Dekret über die zusätzliche Förderung des Wohnungsbaues (allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 37 allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1960 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

← § 36 allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen Vollziehungsverordnung zum Dekret über die zusätzliche Förderung des Wohnungsbaues (allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen) - Allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →