897f
CH-LU
§ 37 Vollziehungsverordnung zum Dekret über die zusätzliche Förderung des Wohnungsbaues (allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 37 allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1960 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.