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897f CH-LU

§ 26 Vollziehungsverordnung zum Dekret über die zusätzliche Förderung des Wohnungsbaues (allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen) - Herabsetzung der Wohnbauhilfe

Besondere Bestimmungen
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§ 26 allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen · Herabsetzung der Wohnbauhilfe

1. Die gemäss Dekret zugesicherte Wohnbauhilfe kann entsprechend herabgesetzt werden, wenn die Verbilligungsnotwendigkeit nachträglich infolge Senkung des Hypothekarzinsfusses geringer wird.

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