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CH-LU
§ 24 Vollziehungsverordnung zum Dekret über die zusätzliche Förderung des Wohnungsbaues (allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen) - Fälle von Zweckentfremdung
Besondere Bestimmungen
§ 24 allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen · Fälle von Zweckentfremdung
1. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor
a. wenn eine Wohnung nicht dauernd im Sinne von § 21 bewohnt wird;
b. wenn eine Wohnung nachträglich ganz oder teilweise zu andern als Wohnzwecken verwendet wird;
c. wenn die gemäss § 16 dieser Verordnung genehmigten Mietzinse nicht eingehalten werden;
d. wenn das ursprünglich den Vorschriften entsprechende anrechenbare Familieneinkommen oder -vermögen der Bewohner die Ansätze gemäss den §§ 6 und 7 dieser Verordnung um mehr als 10 Prozent übersteigt.
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