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897f CH-LU

§ 24 Vollziehungsverordnung zum Dekret über die zusätzliche Förderung des Wohnungsbaues (allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen) - Fälle von Zweckentfremdung

Besondere Bestimmungen
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§ 24 allgemeiner Wohnungsbau und Bau von Alterswohnungen · Fälle von Zweckentfremdung

1. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor

a. wenn eine Wohnung nicht dauernd im Sinne von § 21 bewohnt wird;

b. wenn eine Wohnung nachträglich ganz oder teilweise zu andern als Wohnzwecken verwendet wird;

c. wenn die gemäss § 16 dieser Verordnung genehmigten Mietzinse nicht eingehalten werden;

d. wenn das ursprünglich den Vorschriften entsprechende anrechenbare Familieneinkommen oder -vermögen der Bewohner die Ansätze gemäss den §§ 6 und 7 dieser Verordnung um mehr als 10 Prozent übersteigt.

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