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897d CH-LU

§ 37 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 37 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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