897d
CH-LU
§ 37 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 37 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.