897d
CH-LU
§ 32 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues - Anspruchsberechtigte
Verfahren und Zuständigkeit
§ 32 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues · Anspruchsberechtigte
1. Die Kapitalzinszuschüsse werden dem jeweiligen Eigentümer der betreffenden Liegenschaften ausbezahlt.