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897d CH-LU

§ 32 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues - Anspruchsberechtigte

Verfahren und Zuständigkeit
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§ 32 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues · Anspruchsberechtigte

1. Die Kapitalzinszuschüsse werden dem jeweiligen Eigentümer der betreffenden Liegenschaften ausbezahlt.

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