897d
CH-LU
§ 25 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues - Herabsetzung der Wohnbauhilfe
Besondere Bestimmungen
§ 25 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues · Herabsetzung der Wohnbauhilfe
1. Die gemäss Bundesbeschluss und Dekret zugesicherte Wohnbauhilfe kann entsprechend herabgesetzt werden, wenn die Verbilligungsnotwendigkeit nachträglich infolge Senkung des Hypothekarzinsfusses geringer wird.