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897d CH-LU

§ 25 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues - Herabsetzung der Wohnbauhilfe

Besondere Bestimmungen
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§ 25 Vollziehungsverordnung zum Dekret über Massnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues · Herabsetzung der Wohnbauhilfe

1. Die gemäss Bundesbeschluss und Dekret zugesicherte Wohnbauhilfe kann entsprechend herabgesetzt werden, wenn die Verbilligungsnotwendigkeit nachträglich infolge Senkung des Hypothekarzinsfusses geringer wird.

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