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897b VWBV CH-LU

§ 7 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBV) - Rechtsmittel

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§ 7 VWBV · Rechtsmittel

1. Die Entscheide des Vorstandes der Landwirtschaftlichen Kreditkasse des Kantons Luzern können nach den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 3. Juli 1972 angefochten werden.

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