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897b VWBV CH-LU

§ 6 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBV) - Entscheid

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§ 6 VWBV · Entscheid

1. Über die Ausrichtung von Baukostenbeiträgen entscheidet der Vorstand der Landwirtschaftlichen Kreditkasse des Kantons Luzern.

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