897b
VWBV
CH-LU
§ 5 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBV) - Gesuch
§ 5 VWBV · Gesuch
1. Gesuche um Ausrichtung von Baukostenbeiträgen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten sind bei der Gemeinde einzureichen.
2. Die Gemeinde prüft das Vorhaben, sichert ihren Anteil gemäss § 4 zu und leitet das Gesuch der Landwirtschaftlichen Kreditkasse des Kantons Luzern zum Entscheid weiter.