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897b VWBV CH-LU

§ 5 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBV) - Gesuch

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§ 5 VWBV · Gesuch

1. Gesuche um Ausrichtung von Baukostenbeiträgen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten sind bei der Gemeinde einzureichen.

2. Die Gemeinde prüft das Vorhaben, sichert ihren Anteil gemäss § 4 zu und leitet das Gesuch der Landwirtschaftlichen Kreditkasse des Kantons Luzern zum Entscheid weiter.

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