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§ 57 Verordnung über die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus, der Erneuerung bestehender Wohnungen und des Erwerbs von Wohnungs- und Hauseigentum (Verordnung I zum Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung) - Aufhebung der bisherigen Verordnung

Schlussbestimmungen
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§ 57 Verordnung I zum Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung · Aufhebung der bisherigen Verordnung

1. Die Verordnung über die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaues, der Erneuerung bestehender Wohnungen und des Erwerbs von Wohnungs- und Hauseigentum vom 7. November 1983 wird aufgehoben.

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