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CH-LU
§ 15 Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung - Inkrafttreten
§ 15 Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.