Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
894b SEV CH-LU

§ 9 Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV)

Allgemeine Bestimmungen - Stationäre Leistungen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Sonderschulinternaten
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§ 9 SEV

1. Als stationäre Leistungen gemäss § 2 Absatz 1d des Gesetzes gelten stationäres Wohnen und stationäre Betreuung im Voll- oder Teilzeitinternat mit interner Sonderschule.

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