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894b SEV CH-LU

§ 55 Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV) - Rückerstattung des Nettovermögens beim Wegfall der Anerkennung

Anerkennung und Aufsicht
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§ 55 SEV · Rückerstattung des Nettovermögens beim Wegfall der Anerkennung

1. Für die Rückforderung des Nettovermögens beim Wegfall der Anerkennung kommt § 26 des Staatsbeitragsgesetzes vom 17. September 1996 sinngemäss zur Anwendung.

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