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894b SEV CH-LU

§ 23 Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV) - Rückerstattung von Leistungspauschalen

Kostenregelung - Leistungspauschale
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§ 23 SEV · Rückerstattung von Leistungspauschalen

1. Die Trägerschaft der anerkannten sozialen Einrichtung hat dem Kanton unrechtmässig bezogene Leistungspauschalen zurückzuerstatten.

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