894b
SEV
CH-LU
§ 23 Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV) - Rückerstattung von Leistungspauschalen
Kostenregelung - Leistungspauschale
§ 23 SEV · Rückerstattung von Leistungspauschalen
1. Die Trägerschaft der anerkannten sozialen Einrichtung hat dem Kanton unrechtmässig bezogene Leistungspauschalen zurückzuerstatten.