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SEG
CH-LU
§ 24 Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) - Eintritt ohne Kostenübernahmegarantie
Eintritt und Einweisung - ...
§ 24 SEG · Eintritt ohne Kostenübernahmegarantie
1. Erfolgt der Eintritt ohne Kostenübernahmegarantie, sind Kanton und Gemeinden zu keinen Leistungen nach diesem Gesetz verpflichtet.