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894 SEG CH-LU

§ 12a Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) - Pilotprojekte

Planung und Steuerung
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§ 12a SEG · Pilotprojekte

1. Zur Förderung innovativer Pilotprojekte im Sinn der Zweckbestimmung dieses Gesetzes können befristete Beiträge gesprochen werden.

2. Der Regierungsrat regelt das Nähere, wie Gesuchstellung und Gesuchprüfung sowie Evaluation, durch Verordnung.

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