Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
893d CH-LU

§ 1 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz des Bundes - Beratungsstelle

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz des Bundes · Beratungsstelle

1. Beratungsstelle gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz) vom 23. März 2007 ist die Dienststelle Soziales und Gesellschaft.

Beratungsstelle § 2 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz des Bundes →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →