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893c EGOHG CH-LU

§ 17 Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz des Bundes (EGOHG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 17 EGOHG · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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