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893c EGOHG CH-LU

§ 15 Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz des Bundes (EGOHG) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 15 EGOHG · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz, EGOHG) vom 22. März 1993 wird aufgehoben.

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