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§ 6 Reglement über den Unterstützungsfonds für Lungen- und Aidskranke - Verwaltung des Fonds

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§ 6 Reglement über den Unterstützungsfonds für Lungen- und Aidskranke · Verwaltung des Fonds

1. Die Dienststelle Finanzen verwaltet den Fonds. Sie zahlt die vom Gesundheits- und Sozialdepartement bewilligten Beiträge aus.

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