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§ 5 Reglement über den Unterstützungsfonds für Lungen- und Aidskranke - Gesuche

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§ 5 Reglement über den Unterstützungsfonds für Lungen- und Aidskranke · Gesuche

1. Beitragsgesuche sind an das Gesundheits- und Sozialdepartement zu richten. Dieses holt die Stellungnahme des Kantonsarztes ein und entscheidet über Höhe und Dauer der Beiträge.

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