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§ 2 Reglement über den Unterstützungsfonds für Lungen- und Aidskranke - Zweck

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§ 2 Reglement über den Unterstützungsfonds für Lungen- und Aidskranke · Zweck

1. Die Erträgnisse des Fonds dienen der Unterstützung bedürftiger Lungen- und Aidskranker im Kanton Luzern.

2. Zudem können Beiträge an Institutionen für Lungen- und Aidskranke sowie für präventive Massnahmen entrichtet werden.

3. Kranke, für die ein Gemeinwesen aufkommen muss, können den Fonds nicht beanspruchen.

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