892b
KAsylV
CH-LU
§ 28 Kantonale Asylverordnung (KAsylV) - Anrechnung
Unterbringung - Zuweisung an die Gemeinden
§ 28 KAsylV · Anrechnung
1. Die auf dem Gemeindegebiet bereits untergebrachten Personen aus dem Asylbereich werden der Gemeinde zu 100 Prozent an die Anzahl der durch diese Gemeinde aufzunehmenden Personen aus dem Asylbereich angerechnet.
2. ...