Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
892b KAsylV CH-LU

§ 14 Kantonale Asylverordnung (KAsylV) - Kostenersatzpflicht des Kantons

Sozialhilfe - Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer - Wirtschaftliche Sozialhilfe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 KAsylV · Kostenersatzpflicht des Kantons

1. Die Gemeinde gewährt Sozialhilfe für sämtliche Personen einer Unterstützungseinheit, sobald sich eine Person dieser Unterstützungseinheit nicht oder nicht mehr in der Zuständigkeit des Kantons befindet. Der Kanton ersetzt der Gemeinde die Kosten der wirtschaftlichen Sozialhilfe für diejenigen Personen einer Unterstützungseinheit, die sich in seiner Zuständigkeit befinden. Kosten und Einnahmen, die sich nicht auf die persönlichen Bedürfnisse einer bestimmten Person beziehen, werden anteilsmässig auf die Personen der Unterstützungseinheit aufgeteilt.

2. Die zuständige Gemeinde meldet der zuständigen Dienststelle innert 60 Tagen die Gewährung der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Anerkennt die zuständige Dienststelle die Kostenersatzpflicht des Kantons, können ihr von der Gemeinde die entsprechenden Kosten der wirtschaftlichen Sozialhilfe innert 30 Tagen nach Ablauf jedes Quartals in Rechnung gestellt werden.

2bis. Eine wesentliche Erhöhung des zurückgeforderten Betrags ist der zuständigen Dienststelle vor der Rechnungstellung anzuzeigen und zu begründen.

3. Anerkennt die zuständige Dienststelle die Kostenersatzpflicht des Kantons nicht, erhebt sie innert 30 Tagen begründeten Widerspruch.

4. Streitige Ansprüche auf Kostenersatz sind mit verwaltungsrechtlicher Klage nach den §§ 162-172 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 3. Juli 1972 geltend zu machen.

← § 13 KAsylV Kantonale Asylverordnung (KAsylV) - Geltungsbereich § 15 KAsylV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →