892b
KAsylV
CH-LU
§ 12 Kantonale Asylverordnung (KAsylV) - Situationsbedingte Leistungen
Sozialhilfe - Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer - Wirtschaftliche Sozialhilfe
§ 12 KAsylV · Situationsbedingte Leistungen
1. Auf Gesuch hin werden situationsbedingte Kosten übernommen, wenn sie begründet und belegt sind sowie in einem angemessenen Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen.
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