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892b KAsylV CH-LU

§ 12 Kantonale Asylverordnung (KAsylV) - Situationsbedingte Leistungen

Sozialhilfe - Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer - Wirtschaftliche Sozialhilfe
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§ 12 KAsylV · Situationsbedingte Leistungen

1. Auf Gesuch hin werden situationsbedingte Kosten übernommen, wenn sie begründet und belegt sind sowie in einem angemessenen Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen.

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