892a
OASSHV
CH-LU
§ 33 Sozialhilfeverordnung (SHV) - Unterzeichnen von Unterlagen
Alimentenhilfen - Bevorschussung
§ 33 SHV · Unterzeichnen von Unterlagen
1. Das unterhaltsberechtigte Kind beziehungsweise seine Vertretung hat folgende Unterlagen zu unterzeichnen
a. das wahrheitsgemäss ausgefüllte Gesuchsformular,
b. die Erklärung, wonach davon Kenntnis genommen wird, dass unrechtmässig erhaltene Vorschüsse zurückzuerstatten sind und dass gegebenenfalls Strafanzeige erstattet wird.