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892a OASSHV CH-LU

§ 33 Sozialhilfeverordnung (SHV) - Unterzeichnen von Unterlagen

Alimentenhilfen - Bevorschussung
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§ 33 SHV · Unterzeichnen von Unterlagen

1. Das unterhaltsberechtigte Kind beziehungsweise seine Vertretung hat folgende Unterlagen zu unterzeichnen

a. das wahrheitsgemäss ausgefüllte Gesuchsformular,

b. die Erklärung, wonach davon Kenntnis genommen wird, dass unrechtmässig erhaltene Vorschüsse zurückzuerstatten sind und dass gegebenenfalls Strafanzeige erstattet wird.

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