892a
OASSHV
CH-LU
§ 21 Sozialhilfeverordnung (SHV) - Rechtsverweis
Wirtschaftliche Sozialhilfe - Kostenersatzpflicht nach kantonalem Recht - Verfahren zwischen den Gemeinden und dem Kanton
§ 21 SHV · Rechtsverweis
1. Im Verhältnis zwischen den Gemeinden und dem Kanton sind im Übrigen die Bestimmungen des § 15 Absätze 2 und 3 und der §§ 16-18 sinngemäss anwendbar.