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892a OASSHV CH-LU

§ 21 Sozialhilfeverordnung (SHV) - Rechtsverweis

Wirtschaftliche Sozialhilfe - Kostenersatzpflicht nach kantonalem Recht - Verfahren zwischen den Gemeinden und dem Kanton
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§ 21 SHV · Rechtsverweis

1. Im Verhältnis zwischen den Gemeinden und dem Kanton sind im Übrigen die Bestimmungen des § 15 Absätze 2 und 3 und der §§ 16-18 sinngemäss anwendbar.

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