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892a OASSHV CH-LU

§ 12 Sozialhilfeverordnung (SHV) - Obergrenze der kumulierten Integrationszulagen und Einkommensfreibeträge

Wirtschaftliche Sozialhilfe - Umfang der wirtschaftlichen Sozialhilfe
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§ 12 SHV · Obergrenze der kumulierten Integrationszulagen und Einkommensfreibeträge

1. Die Obergrenze der kumulierten Integrationszulagen und Einkommensfreibeträge beträgt 850 Franken pro Haushalt und Monat.

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