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§ 50 Sozialhilfegesetz (SHG) - Unverzinslichkeit

Alimentenhilfen - Bevorschussung
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§ 50 SHG · Unverzinslichkeit

1. Die Rückerstattungsforderung ist unverzinslich, sofern die Bevorschussung rechtmässig bezogen wurde. Andernfalls ist sie ab Bezug mit fünf Prozent pro Jahr zu verzinsen.

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