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SHGLAS
CH-LU
§ 50 Sozialhilfegesetz (SHG) - Unverzinslichkeit
Alimentenhilfen - Bevorschussung
§ 50 SHG · Unverzinslichkeit
1. Die Rückerstattungsforderung ist unverzinslich, sofern die Bevorschussung rechtmässig bezogen wurde. Andernfalls ist sie ab Bezug mit fünf Prozent pro Jahr zu verzinsen.