892
SHGLAS
CH-LU
§ 47 Sozialhilfegesetz (SHG) - Kostenpflicht
Alimentenhilfen - Bevorschussung
§ 47 SHG · Kostenpflicht
1. ...
2. Die Einwohnergemeinde trägt die Kosten der Bevorschussung, soweit diese vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht zurückgefordert werden können.
3. ...