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SHGLAS
CH-LU
§ 41 Sozialhilfegesetz (SHG) - Unverzinslichkeit
Wirtschaftliche Sozialhilfe - Verwandtenunterstützung und Rückerstattung
§ 41 SHG · Unverzinslichkeit
1. Die Rückerstattungsforderung ist unverzinslich, sofern die wirtschaftliche Sozialhilfe rechtmässig bezogen wurde. Im Fall von § 39 Absatz 1 ist sie ab Bezug mit fünf Prozent pro Jahr zu verzinsen.