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SHGLAS
CH-LU
§ 15 Sozialhilfegesetz (SHG) - Träger der Sozialhilfe
Zuständigkeiten und Organisation
§ 15 SHG · Träger der Sozialhilfe
1. Die Sozialhilfe ist Sache der Einwohnergemeinde.
2. Der Kanton erfüllt diejenigen Aufgaben der Sozialhilfe, die ihm dieses Gesetz ausdrücklich überträgt.