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SHGLAS
CH-LU
§ 10 Sozialhilfegesetz (SHG) - Anpassung
Ziele und Grundsätze der Sozialhilfe
§ 10 SHG · Anpassung
1. Ändern sich die Verhältnisse, haben die Organe der Sozialhilfe die wirtschaftliche Sozialhilfe, die Nothilfe und die Alimentenhilfen entsprechend anzupassen.