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890b CH-LU

§ 3 Geschäftsreglement der tripartiten Kommission - Analyse der Wirtschafts- und Beschäftigungslage

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§ 3 Geschäftsreglement der tripartiten Kommission · Analyse der Wirtschafts- und Beschäftigungslage

1. Die tripartite Kommission analysiert die Wirtschafts- und Beschäftigungslage im Kanton Luzern. Sind zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit weitere Massnahmen erforderlich, kann sie den zuständigen kantonalen Behörden oder Amtsstellen Vorschläge unterbreiten.

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