890b
CH-LU
§ 3 Geschäftsreglement der tripartiten Kommission - Analyse der Wirtschafts- und Beschäftigungslage
§ 3 Geschäftsreglement der tripartiten Kommission · Analyse der Wirtschafts- und Beschäftigungslage
1. Die tripartite Kommission analysiert die Wirtschafts- und Beschäftigungslage im Kanton Luzern. Sind zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit weitere Massnahmen erforderlich, kann sie den zuständigen kantonalen Behörden oder Amtsstellen Vorschläge unterbreiten.