890b
CH-LU
§ 16 Geschäftsreglement der tripartiten Kommission - Inkrafttreten
§ 16 Geschäftsreglement der tripartiten Kommission · Inkrafttreten
1. Das Reglement tritt am 1. Dezember 2002 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen und der Ausgleichsstelle der eidgenössischen Arbeitslosenversicherung zur Kenntnisnahme zuzustellen.