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§ 16 Geschäftsreglement der tripartiten Kommission - Inkrafttreten

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§ 16 Geschäftsreglement der tripartiten Kommission · Inkrafttreten

1. Das Reglement tritt am 1. Dezember 2002 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen und der Ausgleichsstelle der eidgenössischen Arbeitslosenversicherung zur Kenntnisnahme zuzustellen.

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