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§ 8 Verordnung über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 8 Verordnung über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt vorbehältlich der Genehmigung des Bundes am 1. Dezember 2002 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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