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CH-LU
§ 8 Verordnung über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 8 Verordnung über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt vorbehältlich der Genehmigung des Bundes am 1. Dezember 2002 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.