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890 AVAHG CH-LU

§ 18 Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds (AVAHG) - Inkrafttreten

Verwaltungsrechtspflege
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§ 18 AVAHG · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundes am 1. April 2000 in Kraft.

2. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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