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890 AVAHG CH-LU

§ 15 Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds (AVAHG) - Örtliche Zuständigkeit der regionalen Arbeitsvermittlungszentren

Verwaltungsrechtspflege
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§ 15 AVAHG · Örtliche Zuständigkeit der regionalen Arbeitsvermittlungszentren

1. Die Zuständigkeit der regionalen Arbeitsvermittlungszentren richtet sich nach dem Wohnort der oder des Stellensuchenden. Vorbehalten bleibt Artikel 18 Absatz 4 AVIV.

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