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AVAHG
CH-LU
§ 15 Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds (AVAHG) - Örtliche Zuständigkeit der regionalen Arbeitsvermittlungszentren
Verwaltungsrechtspflege
§ 15 AVAHG · Örtliche Zuständigkeit der regionalen Arbeitsvermittlungszentren
1. Die Zuständigkeit der regionalen Arbeitsvermittlungszentren richtet sich nach dem Wohnort der oder des Stellensuchenden. Vorbehalten bleibt Artikel 18 Absatz 4 AVIV.