Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
881b CH-LU

§ 4 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen - Verhältnis zu Leistungen anderer Versicherungen

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen · Verhältnis zu Leistungen anderer Versicherungen

1. Ein Anspruch auf die Vergütung von Krankheits-, Behinderungs- und Hilfsmittelkosten besteht nur, soweit nicht andere Versicherungen für die Kosten aufkommen.

2. Der Bezug einer Hilflosenentschädigung der AHV, der IV, der Unfall- oder der Militärversicherung gilt nicht als Kostenvergütung einer andern Versicherung.

← § 3 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen Geltungsbereich § 5 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →