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881b CH-LU

§ 25 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 25 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundes am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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