881b
CH-LU
§ 25 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 25 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundes am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.