881b
CH-LU
§ 22 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen - Hilfsmittel AHV
Hilfsmittelkosten
§ 22 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen · Hilfsmittel AHV
1. Hilfsmittel, die im Anhang der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) vom 28. August 1978 aufgeführt sind und an welche die AHV einen Kostenbeitrag geleistet hat, werden in der Höhe eines Drittels des Kostenbeitrages der AHV vergütet.