881b
CH-LU
§ 1 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Vergütung von Krankheits-, Behinderungs- und Hilfsmittelkosten im Sinn von Artikel 14 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) vom 6. Oktober 2006 an Bezügerinnen und Bezüger einer jährlichen Ergänzungsleistung sowie an Personen, die nach § 8 Absätze 2 und 3 anspruchsberechtigt sind.