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CH-LU
§ 5 Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - Inkrafttreten
§ 5 Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundes am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.