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881a CH-LU

§ 5 Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - Inkrafttreten

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§ 5 Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundes am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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